Steuerbescheid 2022/03: vorläufiger Antidumpingzoll auf bestimmte Aluminium-Strangpressprofile mit Ursprung in China – GOV.UK

2022-08-19 18:22:38 By : Ms. Milanda Cai

Wir verwenden einige wesentliche Cookies, damit diese Website funktioniert.Wir würden gerne zusätzliche Cookies setzen, um zu verstehen, wie Sie GOV.UK verwenden, um Ihre Einstellungen zu speichern und die Behördendienste zu verbessern.Wir verwenden auch Cookies, die von anderen Websites gesetzt werden, um uns dabei zu helfen, Inhalte von ihren Diensten bereitzustellen.Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.Ämter, Ämter und öffentliche EinrichtungenNachrichten, Reden, Briefe und MitteilungenDetaillierte Anleitungen, Vorschriften und RegelnBerichte, Analysen und amtliche StatistikenDaten, Veröffentlichungen zur Informationsfreiheit und UnternehmensberichteDiese Veröffentlichung ist unter den Bedingungen der Open Government License v3.0 lizenziert, sofern nicht anders angegeben.Um diese Lizenz einzusehen, besuchen Sie nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3 oder schreiben Sie an das Information Policy Team, The National Archives, Kew, London TW9 4DU, oder senden Sie eine E-Mail an: psi@nationalarchives.gov. Vereinigtes Königreich.Wenn wir Urheberrechtsinformationen Dritter identifiziert haben, müssen Sie die Genehmigung der betreffenden Urheberrechtsinhaber einholen.Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/government/publications/trade-remedies-notices-provisional-anti-dumping-duty-on-certain-aluminium-extrusions-from-china/taxation-notice-202203 -vorläufiger-antidumpingzoll-auf-bestimmte-aluminium-strangpressprodukte-mit-ursprung-in-chinaDiese Mitteilung wurde ursprünglich am 16. August 2022 veröffentlicht.Diese öffentliche Bekanntmachung wird vom Secretary of State gemäß Paragraf 15 (5)(a) und (b) von Anhang 4 des Taxation (Cross-border Trade) Act 2018 („das Gesetz“) veröffentlicht.Die öffentliche Bekanntmachung bezieht sich auf bestimmte aus China stammende Aluminium-Strangpresswaren („die Waren“).Die Ware wird beschrieben als:Die Waren werden gemeinhin als „Aluminium-Strangpressprofile“ bezeichnet, was sich auf ihr gebräuchlichstes Herstellungsverfahren bezieht, auch wenn sie auch durch andere Produktionsverfahren wie Walzen, Schmieden oder Gießen hergestellt werden können.Diese öffentliche Bekanntmachung setzt die Entscheidung des Außenministers um, die vorläufige positive Feststellung der Trade Remedies Authority (TRA) zu akzeptieren, die feststellte, dass die Waren im Vereinigten Königreich gedumpt werden und der britischen Industrie Schaden zugefügt haben oder verursachen, und vorläufige Maßnahmen anzuwenden („die vorläufigen Maßnahmen“).Die Empfehlung der TRA war;Alle Importeure der Waren sind daher verpflichtet, eine Garantie gemäß dieser Empfehlung und den Vorschriften nach Absatz 6 von Anhang 6 des Gesetzes zu geben.Die Bürgschaft wird während der Dauer der vorläufigen Abhilfe verlangt.Der vorläufige Rechtsbehelf endet in 6 Monaten;oder wenn ein endgültiges Rechtsmittel implementiert wird, je nachdem, was früher eintritt.Der öffentliche Aktenbereich der Website der TRA wird regelmäßig mit Informationen zu dem Fall aktualisiert.Interessenten können dies nutzen, um ihr Verständnis für die Untersuchung zu erhöhen.Die TRA veröffentlichte am 20. Mai das Statement of Essential Facts zu dem Fall.Die TRA wird dem Außenminister vor Abschluss der Untersuchung eine endgültige Entscheidung vorlegen.Alternativ können Sie sich an die Trade Remedies Authority wenden, um Fragen unter der folgenden E-Mail-Adresse zu stellen: ad0012@traderemedies.gov.uk.Der geschätzte Antidumpingzoll für die Waren ist in Anhang 1 angegeben, es sei denn, die Unternehmen sind nichtkooperierende Ausführer und in Anhang 2 aufgeführt. Der geschätzte Antidumpingzoll für Waren, die von den in Anhang 2 aufgeführten Unternehmen hergestellt werden, beträgt: entsprechender nichtkooperierender Satz.Um sich für den geschätzten Antidumpingbetrag zu qualifizieren, der für Waren gilt, die von einem in den Anhängen 1 und 2 aufgeführten ausländischen Exporteur hergestellt werden, muss der HMRC bei der Einfuhr der Waren eine gültige Handelsrechnung mit einer beigefügten Erklärung vorgelegt werden.Der Wortlaut der Erklärung ist in Anlage 4 wiedergegeben.Wird keine Rechnung vorgelegt oder die Erklärung nicht abgegeben, ist ein Residualsatz von 128,17 % („der Restbetrag“) der geschätzte Antidumpingbetrag, der für die Waren gilt.Die Sätze der geschätzten Antidumpingbeträge, die in den Anhängen 1 und 2 angegeben sind, gelten für die Waren, wie sie beschrieben oder unter einem Warencode eingeführt werden, der in der nachstehenden Tabelle mit dem Titel „UK Global Tariff Warencodes vorbehaltlich des geschätzten Antidumpingbetrags“ aufgeführt ist.Waren mit einem Metergewicht über 14 kg/m sind in den vorläufigen Maßnahmen enthalten, jedoch sind zusätzliche Codes erforderlich, um diese bis zu einer endgültigen Feststellung am Ende der Untersuchung zu verfolgen.Diese Codes müssen verwendet werden und sind in Anhang 3 zu finden.Folgendes ist nicht in der Ware enthalten:Extrusionen mit einem maximalen Querschnittsdurchmesser von mehr als 310 mm sind ebenfalls von den vorläufigen Maßnahmen ausgenommen.Die Warennummern der Waren, die von den vorläufigen Maßnahmen ausgenommen sind, finden Sie in Anhang 3.Diese öffentliche Bekanntmachung tritt am 17. August 2022 in Kraft und der geschätzte Antidumpingbetrag gilt.Ein geschätzter Antidumpingsatz zwischen 9,50 % und 22,35 % gilt für Wareneinfuhren von chinesischen Unternehmen, die an der TRA-Untersuchung mitgearbeitet haben („kooperierende Unternehmen“).Die kooperierenden Unternehmen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.Für Einfuhren der Waren von allen anderen chinesischen Ausführern, einschließlich nicht kooperierender Unternehmen, gilt ein geschätzter Antidumpingsatz von 128,17 %.Waren mit einem Metergewicht über 14 kg/m sind in den vorläufigen Maßnahmen enthalten, jedoch sind zusätzliche Codes erforderlich, um diese bis zu einer endgültigen Feststellung am Ende der Untersuchung zu verfolgen.Die folgende Erklärung muss von einem nach Namen und Funktion identifizierbaren Beamten der die gültige Handelsrechnung ausstellenden Stelle ausgefüllt, datiert und unterzeichnet werden:„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die [Menge] an [Waren], die für den Export in das Vereinigte Königreich verkauft wurden und in dieser Rechnung enthalten sind, von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TAP-Zusatzcode]) in [Land] hergestellt wurde.Ich erkläre, dass die Angaben in dieser Rechnung vollständig und richtig sind.Hinweis: Wird keine Rechnung vorgelegt oder die Erklärung nicht abgegeben, entspricht der Restbetrag dem für die Ware geltenden Zollbetrag.Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Informationen wie Ihre Sozialversicherungsnummer oder Kreditkartendaten an.Um uns dabei zu helfen, GOV.UK zu verbessern, würden wir gerne mehr über Ihren heutigen Besuch erfahren.Wir senden Ihnen einen Link zu einem Feedback-Formular.Das Ausfüllen dauert nur 2 Minuten. 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